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Der Hafen von Antwerpen erhält die Genehmigung zur Erweiterung um 272 Hektar.


Der Ausbau des Hafens von Antwerpen erhält von der flämischen Regierung die Genehmigung aus „dringendem Grund großen öffentlichen Interesses“. Rund 272 Hektar unbebautes Land am linken Ufer des Hafengebiets sollen nun als Gewerbegebiet erschlossen werden, berichtet der unternehmerische Dachverband Voka – Handelskammer Antwerpen-Waasland. Die Genehmigung umfasst auch zu erwartende Naturschutzentschädigungen.


Kikötő


Genehmigung wegen „dringendem Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses“


Voka und die Unternehmen im Hafen von Antwerpen beharren seit langem auf der Nutzung der „Restflächen“, doch die bestehenden Vorschriften lassen dies bisher nicht zu. „Alle Infill-Projekte zusammen haben Auswirkungen auf den Lebensraum von Greifvögeln, weshalb eine Genehmigung in der Vergangenheit nicht erteilt werden konnte“, berichtet Voka.


Die flämische Regierung reagiert nun auf diese Forderung, indem sie das Infill-Projekt als ein Projekt „aus zwingenden Gründen von großem öffentlichem Interesse“ bezeichnet. Dies ermöglicht den Auf- und Ausbau des Hafens in Gebieten, für die kein anderer Zielort in Frage kommt. Voraussetzung dafür ist, dass eine Verpflichtung zur Umsetzung der notwendigen Naturausgleiche eingegangen wird, wobei die neue Natur an bestehende Naturschutzgebiete im Gebiet anknüpft.


Die Entwicklung des Geländes wird hauptsächlich von bestehenden Hafenunternehmen vorangetrieben, die ihre Standorte erweitern möchten. Stephan Vanfraechem von Voka – Handelskammer Antwerpen-Waasland betont, wie wichtig dies ist. Wenn Unternehmen nicht die Möglichkeit erhalten, zu wachsen, werden sie ihre Investitionen im Hafen von Antwerpen einstellen und ihre Geschäftsaktivitäten anderswo ausbauen. Heute wurde endlich grünes Licht gegeben, sodass Unternehmen nun individuelle Genehmigungsanträge stellen können. Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass keine neuen Gebiete außerhalb des Hafens erkundet werden müssen.


Source: De Tijd, Belga, VILT

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